Unser Leistungsangebot

  • Beratung in allen steuerlichen Belangen für Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre, Unterhaltsempfänger und arbeitslos gewordene Steuerpflichtige nach Maßgabe des § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG),


        wenn diese
    a) Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit gem. § 19 EStG (z.B. Lohn, Gehalt) sowie
        Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen gem. § 22 Nr. 1 EStG (z.B. Renten) oder
        Einkünfte aus Ehegattenunterhalt gem. § 22 Nr. 1a EStG

        erzielen oder
    b) Einnahmen aus anderen Einkunftsarten haben, die insgesamt 18.000 EURO oder
        (im Fall der Zusammenveranlagung)  36.000 EURO nicht übersteigen

        Dies betrifft:
        Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG (z.B. Zinsen, Dividenden) sowie
        Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG (z.B. Mieteinnahmen) und
        sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG - inkl. Einkünfte aus privaten Veräußerungs-
        geschäften gem. § 23 EStG (z.B. Gewinne aus Aktienverkäufen)

        und wenn diese
        keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbst-
        ständiger Arbeit haben oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen
.
                                                 

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung
  • Berechnung des Erstattungsbetrages bzw. der Nachzahlung
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Beratung zur Wahl der Steuerklassen und zu den Möglichkeiten zur Nutzung gesetzlicher Steuervorteile
  • Erstellung von Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung
  • Bearbeitung von Anträgen zur steuerlichen Freistellung von Nebeneinkünften und zur Nichtveranlagung bei Einkünften aus Kapitalvermögen
  • Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren (Einsprüche) bei fehlerhaften Steuerbescheiden und Vertretung bei Klagen vor Finanzgerichten
  • soweit zulässig, leisten wir Hilfe bei Anträgen zur Freistellung oder zur Erstattung angerechneter Körperschaft- und Kapitalertragsteuer
  • Anträge zur Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage aus der Anlage vermögenswirksamer Leistungen
  • Hilfeleistung bei der Erstellung von Anträgen auf Wohnungsbauprämie
  • soweit zulässig, Hilfeleistung beim einheitlichen und gesonderten Feststellungsverfahren, sofern alle Beteiligten Mitglieder des BLB e.V. sind
  • Anträge auf Kindergeld, bei Kinder über 18 Jahre
  • Hilfeleistung bei der Erstellung von Anträgen auf Altersvorsorgezulage
  • Aufwandentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeit (gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke - z.B. Übungsleiter)