Bisher galt es bei Computerkauf darauf zu achten, bestimmte Abschreibungsregeln einzuhalten. War das neue Teil zu teuer, musste es steuerlich über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden. Das ist nun Geschichte.

Der BLB-Tipp:   Laut Bundesfinanzministerium lassen sich Hard- und Software jetzt im Jahr der Anschaffung komplett in der Steuererklärung unterbringen. Dies gilt auch für Peripheriegeräte wie z. B. Drucker, Monitore und Lautsprecher.

Wer mit seinem Kind oder den Kindern allein im Haushalt lebt, kann den steuerlich wertvollen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anspruch nehmen. Unklar war bisher, was bei einer Trennung der Eltern im Scheidungsjahr gilt.

Der BLB-Tipp:   In einem solchen Jahr besteht ein Wahlrecht zwischen einer (meist günstigeren) Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung. Wer sich für letztere entscheidet, hat zeitanteilig Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Wir beraten Sie gern und rechnen aus, wo der Vorteil liegt.
 

Die steuerlichen Vergünstigungen, die aus amtlich festgestellten und bescheinigten Behinderungen resultieren, wurden im letzten Jahr massiv verbessert. Diese in der Steuererklärung nicht unterzubringen, wäre ziemlich ärgerlich. Manchmal mangelt es allerdings auch am Ausweis oder Bescheid für die Nachweisführung.

Der BLB-Hinweis:   Die Nachweisführung wurde nun unbürokratisch vereinfacht. Wer den Behindertenausweis oder den Bescheid vom Versorgungsamt nicht findet, kann den Nachweis z. B. auch mit einem geeigneten Rentenbescheid erbringen.
 

Im letzten Jahr erhielten wohl so viele Arbeitnehmer wie nie zuvor zum ersten mal Kurzarbeitergeld. Falls das zusammen mit anderen Lohnersatzleistungen in 2020 mehr als 410 Euro waren, muss nun eine Steuererklärung abgegeben werden.

Der BLB-Tipp:    Wenn das für Sie „Neuland“ sein sollte, kommen Sie am besten gleich zu uns. Sparen Sie sich den lästigen Einstieg in eine widerspenstige Materie. Wir erledigen das für Sie schnell, zuverlässig, professionell und preiswert.
 

Hat man beim Aktienkauf „aufs falsche Pferd gesetzt“, der Wert des Papiers ist tief gefallen und dümpelt nun im Cent-Bereich, könnte der erste Gedanke sein: Schnell weg mit dem Ramsch, die Niederlage möchte man ja gern vergessen und sich statt dessen an den anderen Wertpapieren erfreuen, die zugelegt haben.

Der BLB-Tipp:   Wenn man auf Gewinne aus anderen Aktien Steuern zahlen muss, ist es klüger, die Nieten für wenig Geld an einen anderen Pechvogel zu verkaufen, der ähnliche Sorgen hat. So können beide ihre Gewinne mit Verlusten reduzieren. 

Es gilt als erwiesen, dass die Anwesenheit eines Hundes im Klassenzimmer den Lernerfolg verbessert. So hat sich hier und da ein Schulhund etabliert, der in der Regel einer Lehrerin oder einem Lehrer gehört.

Der BLB-Tipp:  Aktueller Rechtsprechung zufolge darf Herrchen oder Frauchen die Hälfte der Kosten, die der Hund verursacht, als Werbungskosten steuerlich geltend machen.