BLB-Tipps Februar 2021
Arbeitsweg von Postboten
Die Frage, ob ein Postzusteller seine täglichen Fahrten zur Arbeit steuerlich als Dienstfahrten geltend machen kann, wurde negativ entschieden. Der Zustellpunkt, von dem aus er seine Tagestouren startet, ist seine regelmäßge Tätigkeitsstätte.
Der BLB-Tipp: Das Fahren von Briefkasten zu Briefkasten ist Auswärtstätigkeit, jedoch ist sie steuerlich kaum von Interesse, da sie selten über 8 Stunden währt. Sollte das hin und wieder doch zutreffen, müsste es nachgewiesen werden.
Kinderbonus für Corona
Wie bereits im letzten Jahr wird es wegen der pandemiebedingten Mehrbelastung der Eltern auch in diesem Jahr einen Zuschlag zum Kindergeld geben. Er soll im Mai in Höhe von 150 Euro zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt werden.
Der BLB-Tipp: Bekanntlich gibt es zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag eine Wechselwirkung, so dass sich der Freibetrag in den meisten Fällen nicht auswirkt. Auf die Grundsicherung wird der Zuschlag aber nicht angerechnet.
Fitness vom Boss
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten fürs Fitnessstudio, ist dies ein geldwerter Vorteil, der zu versteuern ist. Nicht so, wenn es sich um eine regelmäßige Leistung in Höhe von maximal 44 Euro handelt, die als Sachbezug ausgestaltet wird.
Der BLB-Tipp: Die Leistung der Firma darf keine Einmalzahlung sein. Sinnvoll ist es und steuerfrei klappt es, wenn der Chef vom Studio 44-Euro-Monatsgutscheine erwirbt und diese regelmäßig an die Beschäftigten weiter reicht.
Entlastung im Trennungsjahr
Wenn sich ein Elternpaar trennt und Mama oder Papa fortan ohne Partner mit Kind oder Kindern im Haushalt lebt, gibt es zusätzlich zum Kindergeld eine steuerliche Entlastung, die allerdings in der Steuerklärung beantragt werden muss.
Der BLB-Tipp: Als Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins müssen Sie sich da keine Gedanken machen, wir vergessen das bestimmt nicht. Interessant für die Höhe der Entlastung ist aber der Stichtag der Trennung. Lassen Sie uns das besprechen.
Behinderung mit Freibetrag
Es ist mal wieder was schief gelaufen in der EDV. Nachdem die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung angehoben wurden, gab es leider eine Panne bei den elektronischen Steuerabzugsmerkmalen, so dass die Arbeitgeber die Behinderung in der Lohnabrechnung in manchen Fällen nicht korrekt berücksichtigen konnten.
Der BLB-Tipp: Die Finanzverwaltung arbeitet an einer Lösung. Aber egal, wie die aussieht: im Rahmen Ihrer Steuererklärung bringen wir das für Sie in Ordnung.
Pech für die Profis
Man kann sich gegen vieles, so auch gegen Berufsunfähigkeit versichern lassen. Berufssportler, insbesondere Profi-Fußballer, lassen sich verständlicherweise gern gegen Sportunfähigkeit versichern – sicher ist sicher.
Der BLB-Hinweis: Das mag sinnvoll sein und nichts damit zu tun haben, wie fähig oder unfähig man auf dem Platz agiert. Da diese Versicherung nicht der Erzielung von Einkünften dient, zählen die Beiträge auch nicht zu den Werbungskosten.