Es ist eigentlich ganz einfach: Handwerkerkosten lassen sich steuerlich absetzen, Barzahlung sollte man ablehnen und darauf achten, dass Kosten für Material und Lohn getrennt werden. Klar, aber ist gibt immer mehr Sonder- und Grenzfälle. Was ist mit dem Experten, der Möbel teilweise im Haus instand setzt, anderenteils aber mitnimmt, aufarbeitet und später im Haus wieder alles zusammen bastelt?

Der BLB-Tipp:    Bitten Sie, den Lohn weiter aufzuteilen, für die Arbeiten im Haus und in der Werkstatt. Und wem es zu unübersichtlich wird, kommt einfach zu uns.
 

Wildtierschäden, wozu auch von nagenden Bibern zu Fall gebrachte Bäume und diverse Folgeschäden zählen, sind nicht alltäglich, aber eben auch keine seltene Erscheinung, gleichwohl sie außerhalb des Alltäglichen liegen. Außergewöhnliche Belastungen im steuerlichen Sinne sind die entstehenden Kosten aber nicht.

Der BLB-Tipp:    Geschädigte sollten jedoch nicht aus dem Auge verlieren, dass diverse Folgekosten für Handwerker und Gärtner steuerlich nicht verloren sind, sondern anders angesetzt werden können – siehe oben.
 

Es steht noch nicht im Gesetzblatt, ist aber vom Bundesfinanzministerium bereits öffentlich gemacht worden: Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2019, die von steuerlichen Vertretern erstellt werden, wurde um 6 Monate verlängert. 

Der BLB-Hinweis:   Für nicht vertretene Steuerpflichtige ist die Frist abgelaufen. Monatlich werden nun ggf. 25 € Verspätungszuschlag fällig. Wer die Erklärung vor dem 31.08.2021 vom Lohnsteuerhilfeverein erledigen lässt, spart die Zuschläge.
 

SPD und CDU haben im Bundestag beschlossen, dass Arbeitnehmer, die eigentlich kein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen können, jedoch im Homeoffice tätig sind, in der Steuererklärung 2020 für jeden Tag 5 Euro pauschal ansetzen können, maximal jedoch 600 Euro.

Der BLB-Tipp:   Vorher sollte man prüfen, ob nicht evtl. doch die Voraussetzungen für ein reguläres häusliches Arbeitszimmer bestanden haben. Damit lassen sich erheblich mehr Steuern sparen. Wir sprechen das gern mit Ihnen durch.
 

Allgemein bekannt dürfte sein, dass sich Kita- und Hortkosten oder auch private Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen lassen. Unklar ist jedoch, inwieweit sich diese Möglichkeit reduziert, wenn der Arbeitgeber die Kinderbetreuungskosten bereits erstattet oder bezuschusst hat.

Der BLB-Tipp:    Nicht nur bei den Finanzämtern wird in dieser Frage mal so und mal anders entschieden, selbst die Finanzgerichte sind sich uneins. Daher muss der Bundesfinanzhof entscheiden. Wir halten den Fall bis dahin gern für Sie offen.

Zu den umstrittenen Fragen zählt auch die, ob Menschen, die betreut wohnen, die Kosten für ein Notrufsystem steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen können oder nicht. 

Der BLB-Tipp:   Auch diese Frage muss vom Bundesfinanzhof entschieden werden. Somit besteht auch hier die Möglichkeit, über einen präzise begründeten Einspruch die Uhr für Sie anzuhalten, bis eine höchstrichterliche Entscheidung gefällt ist.