BLB-Tipps Oktober 2021
Unklare Rentenbesteuerung
Vor etwa einem viertel Jahr wurde dem Gesetzgeber ins Stammbuch geschrieben, dass die Besteuerung von Renten so zu erfolgen hat, dass eine Doppelbesteuerung für die Zunkunft ausgeschlossen ist.
Der BLB-Tipp: Das Finanzministerium hat reagiert und die Vorläufigkeitsvermerke in den Steuerbescheiden so angepasst, dass beim Verdacht auf Doppelbesteuerung keine Einsprüche eingelegt werden müssen. Das schafft Rechtssicherheit.
Start der Studienzeit
Anspruch auf Kindergeld bzw. auf den Kinderfreibetrag haben Eltern bekanntlich auch, wenn ihr Kind zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr studiert. Strittig war bisher mitunter, wie Anfang und Ende des Studiums zeitlich ermittelt werden.
Der BLB-Hinweis: Anders als hier und da behauptet wurde, trifft es nicht zu, dass der Tag der Bewerbung für den Studienplatz eine Art Startschuss ist. Das Studium beginnt am Tag der Immatrikulation und endet am Tag der Verkündung der Noten.
Ungerechter Verspätungszuschlag
Reicht ein Rentner seine Steuererklärung unaufgefordert, aber deutlich zu spät ein, wird automatisch ein Verspätungszuschlag festgesetzt. Wartet er ab, bis er von der Finanzverwaltung aufgefordert wird, die Erklärung zu einem bestimmten Termin einzureichen, wird kein Zuschlag fällig, sofern er diese Frist einhält.
Der BLB-Tipp: Für Rentner, die mit der Problemlage zu uns kommen, reichen wir erst die aktuelle Erklärung ein und warten dann auf die Aufforderung für Vorjahre.
Impfhilfe wie Ehrenamt
Freiwillige Helfer in Impfzentren können von der Übungsleiterpauschale profitieren. Diese lag für 2020 bei 2.400 EUR und für 2021 bei 3.000 Euro. Bis zu dieser Höhe bleiben die Einkünfte für eine solche Tätigkeit steuerfrei.
Der BLB-Tipp: Das gilt nur für Helfer, die direkt an Impfungen beteiligt waren. Für Helfer in der Organisation und Verwaltung kann allerdings die etwas geringere Ehrenamtspauschale angesetzt werden. Wir regeln das für Sie.
Elektronische Meldung
Ab sofort können Anträge auf Steuerklassenwechsel und Lohnsteuer-Ermäßigung sowie Erklärungen zum Getrenntleben oder zum erneuten Zusammenleben online eingereicht werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Elster-Registrierung.
Der BLB-Tipp: Erst die umständliche Registrierung, dann allerlei Irrungen und Wirrungen im Elster-Portal haben schon viele Nutzer die Flucht ergreifen lassen. Aufgeatmet haben sie erst, als sie Hilfe beim Lohnsteuerhilfeverein fanden.
Spenden tut gut
Dass man gemeinnützige Spenden steuerlich nutzen kann, ist allgemein bekannt, egal, ob es um Kinder in Not, um Hungernde oder von Katastrophen heimgesuchte Menschen oder auch um Tiere im Tierheim geht.
Der BLB-Hinweis: Gerichtlich zu bewerten ist, ob das auch für zweckgebundene Spenden gilt. Verhandelt wird aktuell, ob jemand die Unterbringungskosten seines Hundes in einem Tierheim per Spende steuerlich abzugsfähig finanzieren kann.